Gesetzlich Versicherte
Ambulante Psychotherapie ist im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten. Dementsprechend übernimmt die Kasse in der Regel bei entsprechender Indikation (die Behandlungsbedürftigkeit der Problematik und eine Diagnose müssen gegeben sein) die Kosten für Ihre Therapie. Wenn in den probatorischen Sitzungen eine Indikation für eine Psychotherapie bestätigt wird, kann ich, als niedergelassene Psychotherapeutin, einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen. Zusätzlich benötigt die Krankenkasse einen ärztlichen Konsiliarbericht, den Sie vor Beginn der eigentlichen Psychotherapie von Ihrem Psychiater oder Hausarzt ausfüllen lassen. Dieser ist notwendig, um das Vorliegen einer körperlichen Erkrankung abzuklären, da dies unter Umständen im Therapieplan mit berücksichtigt werden muss.
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch bzw. zu Beginn jeden neuen Quartals Ihre Versichertenkarte mit.
Privatversicherung und Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenversicherung ab, in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist und was beim Antragsprozess zu beachten ist. Nach Antragstellung und Genehmigung werden die Therapiekosten gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt, die sie bei Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle einreichen können.
Copyright © All Rights Reserved.